Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundeskanzleramt ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.trapez-frauen-pensionen.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 3.2.1 (2021-03) teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit WZG

Inhalt außerhalb von landmarks: Die Seitenüberschrift (h1) auf der Startseite ist außerhalb des Inhaltsblock (main). 

Das "Untermenü" ist über den Sprungmarkenlink "Zum Untermenü" direkt erreichbar, dieser Seitenbereich selbst ist irrtümlich als "Unternavigation" beschriftet und kann inhaltsleer sein.

Im Englischen sind einige Bilder, Schaltflächen und Seitenbereiche deutschsprachig beschrieben beziehungsweise beschriftet und nicht mit Sprachcode versehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 3.1.2 verletzt. Die englischen Texte werden in Kürze eingearbeitet.

Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wo inhaltlich relevant, sind solche Informationen im Untertitel mit enthalten beziehungsweise stehen in einem erweiterten Texttranskript zur Verfügung.

Einige PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei, beispielsweise Druckversionen, Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. 

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich des Bundeskanzleramtes liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14. Juni 2022 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an online@bka.gv.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website trapez-frauen-pensionen.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt:
Bundeskanzleramt
Referat I/12/b – Websites des Bundeskanzleramtes
E-Mail: online@bka.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe

Die Website www.trapez-frauen-pensionen.at wurde erstmals im Juni 2019 veröffentlicht, 2022 technisch erneuert.

Das Internet-Team des Bundeskanzleramtes ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internet-Angeboten bemüht und orientiert sich dabei seit dem Jahr 2008 in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften "E-Government-Gesetz 2004" und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen an den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.0.

Die Überprüfung der Website nach WCAG 2.0 AA erfolgte am 23. September 2019 unter Einsatz der Werkzeuge Siteimprove und aChecker sowie mit Sichtkontrollen und Code-Reviews auch für WCAG 2.1 Kriterien. Überprüft wurden alle Seiten. 

Die Überprüfung der Website nach WCAG 2.1 AA erfolgte am 11. Juni 2022. 

Seitenstruktur, Navigations- und Orientierungshilfen

Um die Inhalte im Sinne der Barrierefreiheit möglichst zugänglich zu halten, folgen die meisten Seiten einer einheitlichen Struktur. Die Navigation enthält folgende Sprungmarken zu den Seitenbereichen, die teilweise auch über Landmark Roles erreichbar sind:

  • Zum Inhalt (Accesskey 1)
  • Zum Hauptmenü (Accesskey 2)

Alle Navigations-Blöcke sind mittels semantischen HTML-Tag nav ausgezeichnet und beschriftet, Kopf- und Fußbereich über die semantischen HTML-Tags header und footer.

Die Sprachauswahl ist über die Liste der Hauptnavigation erreichbar als letzter Listeneintrag. Sie können zur jeweiligen anderen Sprache wechseln.

Alle Seiten beginnen mit einer Überschrift der ersten Ebene (h1) im Inhaltsblock (main).

Zusatzinformationen für Screenreader-Benutzer

Benutzerinnen und Benutzer von Screenreader finden in den Seiten optisch versteckte Zusatzinformationen, zum Beispiel:

  • zur Standortkennzeichnung in Haupt- und Untermenü
  • Hinweis zum Linkverhalten sofern der Link nicht im selben Fenster öffnet
  • Zusatzinformationen in Webformularen, zu Tabellen und mehr

Skalierbares Layout

Die Webseiten sind zugunsten mobiler Endgeräte und starker Skalierung responsiv designed. Die Inhalte passen sich entsprechend unterschiedlicher Fensterbreiten an. Bei Skalierung von Desktop Browsern aktualisieren Sie bitte die Webseite nach Einstellung der gewünschten Skalierung (Zoom).

Sprachauszeichnung und Sprache

Die Standardsprache ist für jede Webseite eingestellt. Innerhalb einer Webseite streben wir an, alle anderssprachigen Textstellen entsprechend zu kennzeichnen.

Link-Verhalten

  • Alle Links öffnen im selben Fenster und sind nicht explizit gekennzeichnet.
  • Wenn in Ausnahmefällen Links neue Fenster öffnen, ist dieses Verhalten mit dem Zusatz "öffnet in einem neuen Fenster" als Tooltipp ausgezeichnet.
  • Alle Links auf interne Dokumente enthalten im Linktitel das Dokumentformat und die Größe des Dokuments